Du sitzt am Schreibtisch, die Hand wandert unwillkürlich zum noch flachen Bauch, und der Gedanke kreist immer wieder: Wann sage ich es endlich? Das Gespräch mit dem Chef steht bevor, und ehrlich gesagt, macht es dir ein bisschen Herzklopfen. Doch die gute Nachricht: Du bist nicht allein mit diesem Gefühl – und es gibt einen Weg, der sich richtig und sicher anfühlt.
Warum die 14. Woche der goldene Zeitpunkt ist
Gesetzlich bist du zu gar nichts verpflichtet. Du könntest theoretisch bis kurz vor der Geburt schweigen – aber das wäre weder praktisch noch fair. Die 14. Schwangerschaftswoche gilt als idealer Zeitpunkt, weil die kritischen ersten zwölf Wochen überstanden sind und das Risiko einer Fehlgeburt deutlich gesunken ist.

Jetzt hast du meist auch schon das Ersttrimesterscreening hinter dir und weisst, dass alles gut läuft. Ausserdem ermöglicht es deinem Arbeitgeber, rechtzeitig zu planen – Urlaubsvertretungen, Projektübergaben, vielleicht sogar die Suche nach einer Stellvertretung. Das zeigt Professionalität und erleichtert allen Beteiligten die kommenden Monate.
Die Vorteile einer frühen Information
- Schutz ab sofort: Sobald dein Arbeitgeber Bescheid weiss, greifen die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes – Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen, Gefährdungsbeurteilung
- Planungssicherheit: Dein Team kann sich auf deine Abwesenheit vorbereiten, Projekte werden rechtzeitig umverteilt
- Weniger Stress: Du musst nicht mehr heimlich zum Arzt schleichen oder Übelkeit verbergen
- Vertrauensbasis: Offenheit schafft eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit in den kommenden Monaten
So bereitest du das Gespräch vor
Ein bisschen Vorbereitung nimmt die Nervosität und gibt dir Sicherheit. Du musst kein Drehbuch auswendig lernen, aber ein paar Eckpunkte helfen enorm.
Was du griffbereit haben solltest
- Ärztliches Zeugnis: Dein Arbeitgeber darf einen Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin verlangen – lass dir das von deiner Frauenärztin oder Hebamme ausstellen
- Deine Termine: Notiere dir den errechneten Geburtstermin, wann der Mutterschutz beginnt (normalerweise 8 Wochen vor Geburt) und wie lange du danach pausieren möchtest
- Deine Wünsche: Überleg dir, ob du Teilzeit arbeiten, von zu Hause arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten vermeiden möchtest
- Offene Projekte: Mach dir Gedanken, wie deine aktuellen Aufgaben übergeben werden können

Der richtige Rahmen
Bitte um ein persönliches Gespräch unter vier Augen – keine Tür-und-Angel-Unterhaltung, kein E-Mail. Wähle einen Zeitpunkt, an dem ihr beide nicht gehetzt seid. Ein Montagmorgen oder Freitagnachmittag sind meist weniger ideal als ein ruhiger Dienstag- oder Mittwochvormittag.
Das Gespräch selbst: Klar, freundlich, professionell
Du musst dich nicht rechtfertigen oder entschuldigen – Schwangerschaft ist etwas Wunderbares und völlig Normales. Gleichzeitig darfst du zeigen, dass du die betrieblichen Belange im Blick hast.
Ein möglicher Gesprächseinstieg
"Ich habe eine schöne Nachricht: Ich bin schwanger und erwarte mein Baby voraussichtlich am [Datum]. Ich wollte Sie rechtzeitig informieren, damit wir gemeinsam planen können, wie wir die kommenden Monate gestalten."
Dann kannst du konkret werden: Wann beginnt der Mutterschutz? Wie stellst du dir die Übergabe vor? Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, die bereits jetzt berücksichtigt werden müssen?

Mögliche Reaktionen und wie du damit umgehst
Die meisten Arbeitgeber reagieren positiv und gratulieren. Manche sind vielleicht überrascht oder machen sich Sorgen um die Arbeitsorganisation – das ist menschlich. Bleib ruhig, zeige Verständnis für die betriebliche Situation und betone deine Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Falls du auf Ablehnung oder unangemessene Reaktionen stösst: Du bist gesetzlich geschützt. Lass dich nicht einschüchtern und hol dir bei Bedarf Unterstützung bei der Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle.
Deine Rechte: Was jetzt für dich gilt
Ab dem Moment, in dem dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiss, greifen umfassende Schutzbestimmungen. Diese sind nicht verhandelbar – sie stehen dir zu.
- Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darfst du nicht gekündigt werden (in der Schweiz)
- Arbeitszeitregelungen: Keine Nacht- und Sonntagsarbeit, keine Überstunden auf Verlangen, genügend Pausen
- Gefährliche Tätigkeiten: Dein Arbeitgeber muss prüfen, ob dein Arbeitsplatz Risiken birgt (schweres Heben, Chemikalien, Infektionsgefahren) und dich entsprechend schützen oder umsetzen
- Arzttermine: Du darfst für Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden
- Mutterschutz: 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (in der Schweiz) – in dieser Zeit besteht Arbeitsverbot mit Lohnfortzahlung

Was dein Arbeitgeber tun muss
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsinspektorat schriftlich über deine Schwangerschaft zu informieren. Ausserdem muss er eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes vornehmen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen – sei es durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Versetzung auf einen anderen Posten oder Freistellung unter Lohnfortzahlung.
Nach dem Gespräch: Die nächsten Schritte
Glückwunsch – du hast es hinter dir! Jetzt geht es darum, die kommenden Monate gemeinsam zu gestalten.
Dokumentiere alles
Halte wichtige Vereinbarungen schriftlich fest: Wann beginnt dein Mutterschutz? Wie lange möchtest du danach pausieren? Welche Übergaben sind geplant? Ein kurzes Bestätigungs-E-Mail nach dem Gespräch schafft Klarheit für beide Seiten.
Bleib im Gespräch
Deine Bedürfnisse können sich im Laufe der Schwangerschaft ändern. Vielleicht brauchst du plötzlich mehr Pausen, möchtest früher in den Mutterschutz oder von zu Hause arbeiten. Kommuniziere offen – die meisten Arbeitgeber schätzen das und finden gemeinsam mit dir Lösungen.

Informiere dein Team
Wann und wie du dein Team informierst, ist deine Entscheidung. Manche möchten es gleich nach dem Chef-Gespräch allen erzählen, andere warten noch ein paar Wochen. Hör auf dein Bauchgefühl – im wahrsten Sinne des Wortes.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber sobald du es sagst, profitierst du vom gesetzlichen Schutz. Spätestens wenn du Mutterschutz beantragen möchtest, musst du es natürlich mitteilen.
Was, wenn ich in der Probezeit bin?
Auch in der Probezeit gilt der Kündigungsschutz ab dem Moment, in dem dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiss. Eine Kündigung, die danach ausgesprochen wird, ist ungültig.
Darf mein Arbeitgeber nach meinen Zukunftsplänen fragen?
Ja, er darf fragen, wie lange du pausieren möchtest und ob du danach zurückkehren willst. Du musst aber noch keine endgültige Entscheidung treffen – vieles klärt sich erst nach der Geburt.
Was, wenn ich mich diskriminiert fühle?
Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft ist verboten. Wende dich an die Personalabteilung, den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder das Gleichstellungsbüro. Du musst das nicht allein durchstehen.
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist ein wichtiger Schritt – und wenn du es hinter dir hast, wirst du erleichtert aufatmen. Du hast das Recht auf Schutz, Respekt und Unterstützung. Und du hast die Kraft, für dich und dein Baby einzustehen. Alles Gute für dieses besondere Gespräch!
Quellen & Recherche
Zusammenfassung der Recherche
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Schwangerschaft zu informieren, doch wird empfohlen, dies etwa ab der 14. Schwangerschaftswoche zu tun, wenn die kritischen ersten 12 Wochen vorbei sind. Die Information ermöglicht dem Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen und organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Ein ärztliches Attest über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin ist meist erforderlich.
Verwendete Quellen
- Ihre Rechte am Arbeitsplatz – In der Schwangerschaft und nach der Geburt - Swissmom (Abgerufen am 2025-10-22)
- Wann den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? - Babelli (Abgerufen am 2025-10-22)
- Schwangerschaft, Babypause & Arbeitgeber: Alles Wichtige - Familienservice (Abgerufen am 2025-10-22)
- Bekanntgabe der Schwangerschaft - Arbeiterkammer (Abgerufen am 2025-10-22)
- Wann spätestens den AG informieren? | Forum Schwangerschaft - Urbia (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.swissmom.ch/de/arbeit-recht-und-finanzen/ihre-rechte-bei-der-arbeit/schwanger-am-arbeitsplatz-ihre-rechte-10901 (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.babelli.de/wann-arbeitgeber-ueber-schwangerschaft-informieren/ (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.familienservice.de/-/schwangerschaft-und-babypause (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Bekanntgabe_der_Schwangerschaft.html (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/5612247-wann-spaetestens-den-ag-informieren (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.datenschutz-notizen.de/schwanger-im-arbeitsverhaeltnis-wie-ist-der-arbeitgeber-zu-informieren-2529064/ (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/5513294-chef-informieren-erst-in-der-14ten-woche (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.folio-familie.de/schwangerschaft/arbeiten/checkliste-arbeitgeber/ (Abgerufen am 2025-10-22)
- www.ruv.de/gesundheit/arbeiten-in-der-schwangerschaft (Abgerufen am 2025-10-22)
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